Software-Doku 2 für Notes
Dokumentation, Risikobewertung, Lizenzverwaltung
- Softwaredokumentation und Verfahrensbeschreibung
- Software-Abnahme und Freigabeverfahren im Workflow
- angelehnt an MaRisk AT 7.2 und BSI Maßnahmenkatalog 2.62
- Risikobewertung von Fremdanwendungen (für Windows)
- Integrierte Lizenzverwaltung
Dokumentation, Risikobewertung, Lizenzverwaltung
- Softwaredokumentation und Verfahrensbeschreibung
- Software-Abnahme und Freigabeverfahren im Workflow
- angelehnt an MaRisk AT 7.2 und BSI Maßnahmenkatalog 2.62
- Risikobewertung von Fremdanwendungen (für Windows)
- Integrierte Lizenzverwaltung
Funktionen von Software-Doku 2
-Freigabe
Gemäss Fiducia-Sicherheitsrichtlinie keine Freigabe erforderlich.
Zitat: Der Einsatz von Drittsoftware, die ohne Installationsroutine im Standard-Benutzer-Kontext (Benutzer ohne/mit Wechselmedien) lauffähig ist, verstößt nicht gegen die FIDUCIA Sicherheitsrichtlinie. Eine sicherheitstechnische Freigabe durch die FIDUCIA ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Dokumentation von Eigenentwicklungen gemäß
- - MaRisk AT 7.2
- - BSI Maßnahmenkatalog 2.62
- Einfache und assistentengestützte Erfassung
- unterstützt fachliche Abnahme und technische Nutzungs-Freigabe im Workflow-Verfahren
- Optional kann ein IT-Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragter als letzte Instanz die Freigabe steuern
- Risikobewertung von Fremdanwendungen im Hinblick auf Sicherheits-Richtlinien des eigenen Unternehmens
- Kontextabhängige Hilfe und Ablaufdiagramm unterstützt IT- und Fachbereich
- umfangreiche Dokumentationsmöglichkeiten
- integrierte Checklisten für alle Vorgänge
- für freigegebene Software kann ein Freigabe-Zertifikat gedruckt oder (je nach Druckertreiber) auch als PDF ausgegeben und an evtl. Prüfer weitergegeben werden
- in diversen Ansichten lässt sich der Status aller Software-Produkte jederzeit einsehen
- Versionsverwaltung erlaubt nach Ablehnung oder später auftretenden Fehlern einen erneuten Abnahme- und Freigabe-Zyklus einer neuen Version der Software
- Integrierte Lizenzverwaltung für erfasste Software
- u.v.a.
Gemäss Fiducia-Sicherheitsrichtlinie keine Freigabe erforderlich.
Zitat: Der Einsatz von Drittsoftware, die ohne Installationsroutine im Standard-Benutzer-Kontext (Benutzer ohne/mit Wechselmedien) lauffähig ist, verstößt nicht gegen die FIDUCIA Sicherheitsrichtlinie. Eine sicherheitstechnische Freigabe durch die FIDUCIA ist in diesem Fall nicht erforderlich.
